«Blindflug» Kurzinfo
Die Präventionskampagne «Blindflug» wird 2011/2012 im Bereich der Kantone des Polizeikonkordates Nordwestschweiz durchgeführt.
Polizekontrolle
Während den Polizeikontrollen vom 12.-18. September 2011 ahndeten die Nordwestschweizer Polizeikorps 430 Fahrzeuglenkende wegen unerlaubten Telefonierens ohne Freisprechanlage.
53 Fahrzeuglenkende wurden zudem wegen anderen Ablenkungen verzeigt.
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Medienmitteilung

Gemeinsam gegen „Blindflug.“
pkb. Fünf Kantone, ein Ziel: Das Polizeikonkordat Nordwestschweiz hat eine breitangelegte Kampagne gegen die Ablenkung während der Fahrt lanciert. Dadurch soll die Anzahl der im sogenannten Blindflug verursachten Verkehrsunfälle gesenkt werden.
Auf den Strassen der Nordwestschweizer Kantone Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn mussten im Jahr 2009 14’046 Verkehrsunfälle polizeilich registriert werden. Zu den häufigsten Unfallursachen gehören: Unaufmerksamkeit und Ablenkung. 2'328 aller Unfälle waren auf diese Faktoren zurückzuführen. Das entspricht einem Anteil von fast 17 Prozent.
Aus diesem Grund haben die Polizeikorps der Kantone AG, BE, BL, BS und SO mit finanzieller Unterstützung des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die Verkehrssicherheits-Kampagne „Blindflug.“ lanciert. Diese wurde am Mittwoch, 27. April 2011, in Schafisheim (AG) anlässlich einer Medienkonferenz vorgestellt. „Mit der Kampagne wollen wir vor allem eines erreichen: Die Zahl der durch Ablenkung verursachten Verkehrsunfälle senken“, erklärte Oberst Stephan Reinhardt, Kommandant der Kantonspolizei Aargau, vor den Medien.
Tatsache ist, dass Autofahrerinnen und Autofahrer immer häufiger abgelenkt unterwegs sind. Die stetige Erweiterung der Technik und die Vielfalt der heute verfügbaren Kommunikationsmittel würden zunehmend dazu beitragen, dass Fahrzeugführende abgelenkt seien und die Aufmerksamkeit dadurch vom Verkehrsgeschehen abgewendet werde, erklärte Peter Sieber, Chef Verkehr der Kantonspolizei Bern. Und: „Wenn der Blick für Sekunden vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird und auch die Gedanken irgendwo anders sind, wird die Haupttätigkeit „Autofahren“ ausgeblendet oder zumindest zur Nebensache“, so Sieber. Dies obwohl die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden grösser geworden sind, beispielsweise wegen der zunehmenden Verkehrsdichte.
Wie gefährlich ein „Blindflug“ sein kann, zeigt ein einfaches Beispiel: Im Normalfall geht man davon aus, dass Fahrzeuglenker eine Reaktionszeit von einer Sekunde benötigen. Beim Bedienen eines MP3-Gerätes mit angenommenen 2,5 Sekunden Ablenkung fährt ein Fahrzeuglenker bei einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern (km/h) ganze 55 Meter so genannt blind. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar: Artikel 3, Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung besagt, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss.
Unaufmerksam und abgelenkt sei man nicht „einfach so“, erklärte Dr. Markus Hackenfort, von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften an der Medienkonferenz. Eine wichtige Bedingung dafür, dass man abgelenkt ist oder seine Aufmerksamkeit vom Führen des Fahrzeugs weg lenkt, sei die Geringschätzung der Gefahr der Situation, in der man sich befindet. Das – teilweise unangemessene – Gefühl von Sicherheit ermöglicht subjektiv das, was man die ganze Zeit schon erledigen wollte: den Wechsel des Radiosenders, den Abruf aktueller Staumeldungen im Navigationsgerät, das Anzünden der Zigarette oder den Anruf des Geschäftspartners. Dabei belegen auch internationale Studien die Gefahren, welche durch Ablenkung entstehen: Insgesamt führen beispielsweise Telefongespräche von unter zwei Minuten täglicher Durchschnittsdauer zu einer mehr als fünffach erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit. Im Moment des Telefonats steigt das Risiko eines Unfalls um den Faktor vier.
Während zwei Jahren sollen nun die Verkehrsteilnehmenden in der Nordwestschweiz mit den verschiedensten Mitteln auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Als Beilage zur Motorfahrzeugsteuerrechnung haben alle Lenkerinnen und Lenker einen entsprechenden Flyer erhalten. Mit Plakaten, Radio- und TV-Spots sollen die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich sensibilisiert werden. Während der Kampagne führen die Konkordatskantone zudem regelmässig Schwerpunktkontrollen durch. Das Budget für die gesamte Kampagne beträgt rund 260’000 Franken.
Referate der Medienkonferenz als Download [PDF]
- Referat von Peter Sieber, Chef Verkehr der Kantonspolizei Bern / Präsident der Fachgruppe Verkehr PKNW
- Referat von Oberst Stephan Reinhardt, Kommandant der Kantonspolizei Aargau
- Referat von Dr. M. Hackenfort, Forschungsschwerpunkt «Faktor Mensch in Verkehr und Sicherheit», IAP Institut für Angewandte Psychologie
Täglicher Wahnsinn am Lenkrad
Artikel aus «Der Sonntag» vom 8. Mai 2011
Telefonieren, SMS schreiben, Essen, Trinken oder alles gleichzeitig – der Aargau ist im Blindflug unterwegs...
Kampagnenträger
Träger der Kampagne ist das Polizei-Konkordat Nordwestschweiz (PKNW) sowie der Fonds für Verkehrssicherheit.
TV-Spot Blindflug
Der 15-Sekunden TV-Spot ist während der Kampagnenlaufzeit bei TeleBärn, Telebasel, Tele M1 und TeleBielingue zu sehen. Die längere 25-Sekunden Version wird auf Webseiten wie YouTube gezeigt.
Spot hier zum Download: 15-Sekunden-Spot (MP4 4 MB) · 25-Sekunden-Spot (MP4 6 MB)
Radio-Spot Blindflug
Der 18-Sekunden Radio-Spot ist während der Kampagnenlaufzeit bei Energy Bern, Radio BeO, Radio neo, Radio Basel, Radio Basilisk, Radio Argovia, Radio 32 und Radio Canal 3 zu hören. Der Spot kann hier angehört werden und als MP3-Datei Heruntergeladen werden: blindflug.mp3 (0.6MB)
Plakatreihe Blindflug
Flyer und Rechenschieber
Desweiteren werden im Kampagnengebiet 1.2 Millionen Flyer verschickt und verteilt sowie Rechenschieber an Fahrzeuglenkende abgegeben.





