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19.5.2012 : 11:31

«Blindflug» Kurzinfo

Die Präventionskampagne «Blindflug» wird 2011/2012 im Bereich der Kantone des Polizeikonkordates Nordwestschweiz durchgeführt. 

Polizekontrolle

Während den Polizeikontrollen vom 12.-18. September 2011 ahndeten die Nordwestschweizer Polizeikorps 430 Fahrzeuglenkende wegen unerlaubten Telefonierens ohne Freisprechanlage.
53 Fahrzeuglenkende wurden zudem wegen anderen Ablenkungen verzeigt.

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Unaufmerksamkeit und Ablenkung - Ursache Nummer eins für Verkehrsunfälle

Abgelenkt - längere Reaktionszeit und gefährlich längerer Anhalteweg.

Aufmerksame Fahrzeuglenkende haben eine Reaktionszeit von einer Sekunde oder weniger.
Demgegenüber hat der unaufmerksame Lenkende eine deutlich längere Reaktionszeit.

Eine verdoppelte Reaktionszeit bei 50 km/h bedeutet, dass unaufmerksame Fahrzeuglenkende erst dort zu bremsen beginnen, wo die Aufmerksamen schon sicher angehalten
haben.

Blindflug und Unaufmerksamkeit enden oft mit schlimmen Folgen.

Handy, Navi und MP3-Player / Radio / CD etc.

Der Gebrauch von elektronischen Geräten beeinträchtigt das Fahrverhalten sehr.
Diese Ablenkungen verlängern die Reaktionszeit massiv.
Ist die Aufmerksamkeit auf einen Bildschirm oder auf das Einstellen von Funktionen an einem Gerät gerichtet, verliert man für entscheidende Sekunden den Überblick über die Strasse.
Die Fahrt erfolgt nun im «Blindflug».

Essen, Trinken, Lesen und Rauchen

Diese ablenkenden Tätigkeiten schränken das sichere Bedienen des Fahrzeuges stark ein.
Der Mensch kann sich nicht gleichzeitig voll auf zwei Sachen konzentrieren. Der Anhalteweg vergrössert sich erheblich, dadurch werden weitere Verkehrsteilnehmende gefährdet.

Gespräche während der Fahrt

Komplizierte oder heikle Gespräche sind keinesfalls während der Fahrt zu führen.
Die Ablenkung ist zu gross. Aus diesem Grund sind auch Gespräche mit Freisprechanlagen gefährlich.

Wer während der Fahrt eine SMS schreibt, ein Navi programmiert oder einen MP3-Player bedient, ist viele Meter im Blindflug unterwegs.
Er riskiert sein Leben – und das Leben anderer.

Gesetzliche Vorgaben:

Art. 31 Abs. 1 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Art. 3 Abs. 1 VRV (Verkehrsregelnverordnung)
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden.
Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.
Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

Sanktionen:

Ordnungsbusse beim Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt: CHF 100.–

SMS lesen/schreiben während der Fahrt:
Anzeige/Verzeigung + Busse und Kosten + Verwarnung oder Führerausweisentzug

Bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln wird an die Staatsanwaltschaft rapportiert. Dies kann eine happige Geldstrafe (bis 360 Tagessätze à max. CHF 3000.–) oder eine Freiheitsstrafe (bis 3 Jahre) nach sich ziehen. Zudem wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.

Praktische Ratschläge:

  • Handy im Auto abschalten – Verzicht auf das Telefonieren am Steuer
  • Combox einschalten
  • Telefonieren, SMS lesen/schreiben nur im stehenden Auto, abseits der Fahrbahn
  • Zielort im Navi vor Abfahrt einstellen
  • MP3-Player anschliessen und Wiedergabeliste vor Abfahrt auswählen